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   LG München II, 21.08.2007 - 6 T 2241/07   

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https://dejure.org/2007,32548
LG München II, 21.08.2007 - 6 T 2241/07 (https://dejure.org/2007,32548)
LG München II, Entscheidung vom 21.08.2007 - 6 T 2241/07 (https://dejure.org/2007,32548)
LG München II, Entscheidung vom 21. August 2007 - 6 T 2241/07 (https://dejure.org/2007,32548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Leitsatz und Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 874, 1010 Abs. 1 BGB; § 44 Abs. 2 Satz 1 GBO
    Eintragung eines Klarstellungsvermerks

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 874, 1010 Abs. 1; GBO § 44 Abs. 2 Satz 1
    Eintragung eines Klarstellungsvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Leitsatz und Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 874, 1010 Abs. 1 BGB; § 44 Abs. 2 Satz 1 GBO
    Eintragung eines Klarstellungsvermerks

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 244/09

    Grundbuchrecht - Antrag auf Eintragung eines Wärmebezugsverbots

    Die unbeschränkte Beschwerde gegen eine Eintragung ist statthaft, und zwar wenn sie auf eine Berichtigung der Fassung abzielt (OLG Zweibrücken, FG-Prax 2007, 161; BayObLG Rpfleger 2002, 303; LG München II BeckRS 2008 04930; Demharter GBO 27. Auflage 2010 § 71 Rdz. 46) ebenso, wie wenn mit ihr die Ergänzung einer unvollständigen Eintragung in der Weise verlangt wird, dass eine fortgelassene Bestimmung zum Gegenstand einer neuen selbständigen Eintragung gemacht wird (Demharter a.a.O. Rdz. 48).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 241/09

    Eintragung einer Dienstbarkeit mit einem exklusiven Versorgungsrecht zu Gunsten

    Die unbeschränkte Beschwerde gegen eine Eintragung ist statthaft, und zwar wenn sie auf eine Berichtigung der Fassung abzielt (OLG Zweibrücken, FG-Prax 2007, 161; BayObLG Rpfleger 2002, 303; LG München II BeckRS 2008 04930; Demharter GBO 27. Auflage 2010 § 71 Rdz. 46) ebenso, wie wenn mit ihr die Ergänzung einer unvollständigen Eintragung in der Weise verlangt wird, dass eine fortgelassene Bestimmung zum Gegenstand einer neuen selbständigen Eintragung gemacht wird (Demharter a.a.O. Rdz. 48).
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